Die Antwort ist so leider nicht richtig......
Als Fachmann müß man folgendes Sicherstellen:
1.Anlage und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, daß Störungen anderer Kunden, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwasser ausgeschlossen sind.
2. Es dürfen nur Produkte und Geräte verwendet werden, die dem allgemein anerkanten Regeln der Technik entsprechen.
Die Einhaltung der Voraussetzung des Satzes 1 wird vermutet, wenn eine CE-Kennzeichnung für den ausdrücklichen Einsatz im Trinkwasserbereich vorhanden ist.
Sofern diese CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn das Produkt oder Gerät ein Zeichen eines akkreditierten Branchenzertifiziers trägt, insbesondere das DIN-DVGW-Zeichen oder DVGW-Zeichen,.....
Kleine Info am rande Momentan gibt es kein CE-Zeichen für die Trinkwasser-Installation!!!
Achja Gesetzt bitte mal hier schauen:
http://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/index.html#BJNR007500980BJNE001600328
Und ja schreibt es nicht vor (DVGW) nur er prüft, stimmt die Funktion, stimmen die verbauten Werkstoffe, wird die Trinkwasserverordnung eingehalten usw....
Natürlich Kostet eine Zulassung bei denen Geld, nicht gerade wenig...nurt dann währe man auf der richtigen seite ;-)
Liebe Grüße
Schmidt